Startseite des LAROV Organisation
Das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wurde mit Wirkung vom 01.12.1990 errichtet. Es steht unter der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern.
Das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat 150 Mitarbeiter
(Stand: 30.09.2005). Es wird von Herrn Präsident Dr. Johannes Kimme geleitet (
Lebenslauf). Sein Vertreter ist Herr Vizepräsident Manfred Wolters.
Das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen gliedert sich in 3 Abteilungen (
Organigramm):
Die Abteilung 1 ist für Personal-, Haushalts- und Organisationsfragen/EDV zuständig. Sie hat folgende weitere Aufgaben: Die Bearbeitung von Grundsatzfragen, die Fach- und Rechtsaufsicht über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, die Bearbeitung von Widersprüchen und die Vertretung des Freistaates Sachsen vor Gericht.
Die Abteilung 2 führt die Verfahren durch, die die Rückgabe von Unternehmen bzw. Entschädigung für enteignete Firmen in den Regierungsbezirken Dresden und Leipzig zum Ziel haben. Weiter werden in dieser Abteilung die Anfragen nach Negativattesten bearbeitet (Negativatteste werden erteilt, wenn kein Restitutionsantrag gestellt worden oder ein solcher bestandskräftig abgewiesen worden ist).
Die Abteilung 3 ist für alle Anträge auf Entschädigung zuständig, die im Zusammenhang mit Unternehmen aus dem Regierungsbezirk Chemnitz stehen. Außerdem werden von ihr die Verfahren bearbeitet, die Bezug zur Landwirtschaft haben. Schließlich obliegt ihr der Aufgabenbereich der Ausgleichsleistungen.
|
Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in Dresden, Leipzig und Chemnitz sind für Anträge in dem jeweiligen Regierungsbezirk zuständig, wenn Gegenstand des Anspruchs
Über die Ansprüche von NS-Verfolgten, die ebenfalls im Vermögensgesetz und im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt sind , entscheidet seit 01.01.2004 das |